Norm
ABGB §142 CaRechtssatz
Befindet sich ein Kind aus irgendwelchen Gründen bei anderen Personen als den Eltern in Pflege, muss die mit einem Wechsel regelmäßig verbundene, meist aber vorübergehende Belastung des Kindes in Kauf genommen werden, wenn die Eltern die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erziehung bieten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047765Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020