- 8 Ob 1/78
Entscheidungstext OGH 31.01.1978 8 Ob 1/78
- 8 Ob 198/79
Entscheidungstext OGH 22.11.1979 8 Ob 198/79
nur: Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht liegt vor, wenn dieses von den Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweiswiederholung oder auf Grund einer unvollständigen Wiederholung der mit dem Beweisthema zusammenhängenden Beweise, auf die das Erstgericht entscheidende Feststellungen gestützt hat, abgeht. (T1)
- 8 Ob 300/79
Entscheidungstext OGH 26.06.1980 8 Ob 300/79
Auch; nur T1
- 8 Ob 57/81
Entscheidungstext OGH 26.03.1981 8 Ob 57/81
- 8 Ob 240/81
Entscheidungstext OGH 03.12.1981 8 Ob 240/81
Auch; nur T1
- 1 Ob 632/82
Entscheidungstext OGH 16.06.1982 1 Ob 632/82
nur T1
- 2 Ob 100/82
Entscheidungstext OGH 13.07.1982 2 Ob 100/82
Auch
- 1 Ob 660/84
nur: Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht liegt vor, wenn dieses von den Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweiswiederholung abgeht. (T2)
Veröff: SZ 57/142
- 7 Ob 526/85
nur T2
- 2 Ob 134/88
nur T2; Beisatz: Auch wenn das Berufungsgericht seine rechtliche Beurteilung unter Abweichung von den Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes ohne Durchführung einer Beweiswiederholung trifft. (T3)
- 9 ObA 210/89
nur T2
- 10 ObS 2/92
nur T2; Veröff: SSV - NF 6/10
- 10 ObS 3/92
nur T2
- 9 ObA 27/93
Entscheidungstext OGH 24.02.1993 9 ObA 27/93
Vgl auch; nur T2; Beisatz: Nicht jedoch, wenn offenbar bedenkliche Feststellungen nicht übernommen werden. (T4)
- 10 ObS 122/93
Auch; nur T2
- 3 Ob 571/92
nur T1
- 10 ObS 132/94
Auch; nur T2
- 8 Ob 517/95
nur T2
- 4 Ob 1606/95
Entscheidungstext OGH 19.09.1995 4 Ob 1606/95
- 2 Ob 2288/96a
Entscheidungstext OGH 31.10.1996 2 Ob 2288/96a
nur T2; Beis wie T3
- 3 Ob 150/97y
nur T2; Beis wie T3
- 5 Ob 2027/96s
Entscheidungstext OGH 04.09.1997 5 Ob 2027/96s
nur T2
- 3 Ob 25/97s
nur T3
- 2 Ob 246/98k
Auch; nur T2; Beis wie T3
- 2 Ob 20/00f
nur: Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht liegt vor, wenn dieses von den Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweiswiederholung abgeht oder wenn es ohne Beweiswiederholung Feststellungen auf Grund der in erster Instanz aufgenommenen Beweise ergänzt. (T5)
- 10 Ob 299/00v
nur T2
- 7 Ob 237/01f
Auch
- 7 Ob 28/04z
Auch
- 4 Ob 22/05x
nur: Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht liegt vor, wenn dieses von den Feststellungen des Erstgerichtes auf Grund einer unvollständigen Wiederholung der mit dem Beweisthema zusammenhängenden Beweise, auf die das Erstgericht entscheidende Feststellungen gestützt hat, abgeht. (T6)
Veröff: SZ 2005/35
- 3 Ob 81/06t
Auch; Beisatz: Hier gelangte das Berufungsgericht nicht aus rein rechtlichen Überlegungen zu einem abweichenden Urteil, sondern auf der Grundlage von über jene des Erstgerichts hinausgehenden Tatsachenannahmen, die es in nichtöffentlicher Sitzung und ohne Beweisergänzung traf. (T7)
- 8 Ob 165/06g
Vgl; Beisatz: Die Vorgangsweise des Berufungsgerichtes, das ohne Vornahme einer Beweisergänzung unter Bewertung der in erster Instanz aufgenommenen Beweise zum Ergebnis gelangte, die von den Berufungswerbern begehrte Feststellung könne nach dem Akteninhalt nicht getroffen werden, bewirkt einen Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz und damit eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens. (T8)
Beisatz: Hier aber keine Relevanz dieses Verstoßes. (T9)
- 3 Ob 27/07b
Auch; Beis wie T7
- 1 Ob 17/08v
Auch; nur T2
- 3 Ob 105/08z
Auch
- 10 Ob 102/08k
Vgl; Beisatz: Hier: Verstoß des Rekursgerichts gegen § 52 Abs 1 AußStrG. (T10)
- 5 Ob 20/09s
Vgl; Beisatz: Betreffen die ergänzten Feststellungen einen für die Entscheidung wesentlichen Umstand, stellt die Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes auch eine erhebliche Rechtsfrage iSd
§ 502 Abs 1 ZPO dar. (T11)
- 7 Ob 42/10t
Beis wie T11
- 9 ObA 82/10i
Vgl auch
- 10 ObS 8/11s
Vgl auch; Veröff: SZ 2011/38
- 10 Ob 25/11s
Auch
- 3 Ob 90/11y
Entscheidungstext OGH 12.10.2011 3 Ob 90/11y
Vgl auch; Beis auch wie T8
- 8 Ob 92/11d
Entscheidungstext OGH 22.11.2011 8 Ob 92/11d
Auch
- 7 Ob 183/11d
Entscheidungstext OGH 30.05.2012 7 Ob 183/11d
Vgl auch
- 1 Ob 25/13b
Entscheidungstext OGH 07.03.2013 1 Ob 25/13b
Vgl auch
- 7 Ob 46/14m
Entscheidungstext OGH 22.04.2014 7 Ob 46/14m
Auch; Beisatz: Das Berufungsgericht verletzt den Grundsatz der Unmittelbarkeit, wenn es von erstgerichtlichen Feststellungen, die auf einer unmittelbaren Beweisaufnahme beruhen, ohne Beweiswiederholung abgeht oder sich bei wesentlichen Feststellungen zu einem Tatsachenkomplex, die von jenen des Erstgerichts abweichen, mit einer partiellen Beweiswiederholung begnügt. (T12)
Veröff: SZ 2014/38
- 9 Ob 68/14m
Entscheidungstext OGH 27.11.2014 9 Ob 68/14m
Auch; Beis wie T9
- 9 ObA 116/15x
Entscheidungstext OGH 26.11.2015 9 ObA 116/15x
Auch; Beis wie T4
- 7 Ob 201/15g
Beis wie T11
- 2 Ob 228/16t
Entscheidungstext OGH 19.12.2016 2 Ob 228/16t
Auch; Beis wie T10
- 7 Ob 20/17t
Entscheidungstext OGH 29.03.2017 7 Ob 20/17t
Vgl; Beis wie T8
- 3 Ob 39/17g
Entscheidungstext OGH 04.07.2017 3 Ob 39/17g
Auch
- 8 Ob 48/17t
Entscheidungstext OGH 24.08.2017 8 Ob 48/17t
Auch; Veröff: SZ 2017/85
- 2 Ob 241/16d
Beis wie T3; nur T5; Beis wie T11
- 1 Ob 202/17p
Auch
- 10 Ob 32/17d
Auch
- 4 Ob 86/18b
- 9 Ob 62/18k
Entscheidungstext OGH 27.09.2018 9 Ob 62/18k
- 8 ObA 58/17p
Auch
- 1 Ob 2/21g
Entscheidungstext OGH 22.06.2021 1 Ob 2/21g
Vgl; Beisatz: Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes liegt aber dann nicht vor, wenn das Berufungsgericht einem vom Beklagten aus der Aussage der Klägerin abgeleiteten (weiteren) Sachverhaltselement keine Relevanz beimisst, weil es die Ansicht vertritt, dieses würde nichts am Verschuldenssausspruch des Erstgerichts ändern. (T13)