Norm
ABGB §1295 IIa3Rechtssatz
Auch ein erfahrener und verläßlicher Baupolier bedarf bei besonderer Vielfalt und Wichtigkeit seiner Aufgaben einer Überwachung, welche sich auch über die Arbeitszeit hinaus erstrecken muß, da eine sinnvolle Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen erst dann möglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022951Dokumentnummer
JJR_19780202_OGH0002_0060OB00760_7700000_001