RS OGH 1978/2/2 6Ob519/78

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Veröffentlicht am 02.02.1978
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Norm

ABGB §754
AußStrG §122

Rechtssatz

Für das Verlassenschaftsverfahren kann nicht mit Gewissheit davon ausgegangen werden, daß ein Minderjähriger wegen des vor dem Inkrafttreten des neuen Unehelichenrechtes von dem als Vater in Anspruch genommenen Erblasser errichteten Testamentes nie Erbe werden könne. Die endgültige Klärung dieser Frage muß vielmehr dem Erbrechtsstreit vorbehalten werden (vgl SZ 47/134).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 519/78
    Entscheidungstext OGH 02.02.1978 6 Ob 519/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0008016

Dokumentnummer

JJR_19780202_OGH0002_0060OB00519_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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