Norm
ABGB §754Rechtssatz
Für das Verlassenschaftsverfahren kann nicht mit Gewissheit davon ausgegangen werden, daß ein Minderjähriger wegen des vor dem Inkrafttreten des neuen Unehelichenrechtes von dem als Vater in Anspruch genommenen Erblasser errichteten Testamentes nie Erbe werden könne. Die endgültige Klärung dieser Frage muß vielmehr dem Erbrechtsstreit vorbehalten werden (vgl SZ 47/134).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0008016Dokumentnummer
JJR_19780202_OGH0002_0060OB00519_7800000_001