Norm
ArbVG §157Rechtssatz
Unter den in den Zuständigkeitsbereich der Einigungsämter fallenden Rechtsstreitigkeiten aus der Betriebsverfassung sind alle Streitigkeiten zu verstehen, die sich im Zusammenhang mit betriebsverfassungsrechtlichen Rechten oder Rechtsverhältnissen ergeben, gleichgültig, ob diese Rechte oder Rechtsverhältnisse auf Gesetz, behördlicher Entscheidung oder (betriebsverfassungsrechtlichen) Rechtsgeschäften beruhen (Strasser, ArbVG - Handkommentar, 997).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0045563Dokumentnummer
JJR_19780207_OGH0002_0040OB00005_7800000_003