- 4 Ob 1/78
Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 1/78
Veröff: IndS 1978 H4,1110
- 4 Ob 94/78
Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 94/78
- 4 Ob 33/80
Entscheidungstext OGH 25.03.1980 4 Ob 33/80
Vgl auch; Beisatz: Versicherungs - Außenbediensteter (T1)
- 4 Ob 50/79
Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 50/79
Beisatz: Geschäftsführer des österreichischen Bauzentrums. (T2) Veröff: JBl 1981,161
- 4 Ob 135/82
Entscheidungstext OGH 21.09.1982 4 Ob 135/82
Vgl
- 4 Ob 120/81
Entscheidungstext OGH 09.11.1982 4 Ob 120/81
Beisatz: Bauleiter der Informationspflicht gröblich verletzt. (T3)
- 4 Ob 136/82
Entscheidungstext OGH 29.11.1983 4 Ob 136/82
- 14 ObA 14/87
Beisatz: Den Leiter einer Baustelle trifft eine besondere Pflicht, dafür Vorsorge zu treffen, dass sein Dienstgeber nicht zu Schaden komme. In einer Situation der drohenden Insolvenz muss er daher alles vorkehren, um die Sachwerte des Unternehmens so gut es geht vor den andrängenden Gläubigern insbesonders gegen Wegnahme zu sichern. (T4) Veröff: WBl 1987,281
- 14 ObA 65/87
Veröff: RdW 1988,205
- 9 ObA 273/89
Beisatz: Hier: Prokurist der zum Teil widerrechtlich beschaffte, vertrauliche Unterlagen, zum Teil Unterlagen, die schutzwürdige persönliche Daten anderer Mitarbeiter betrafen, in Privatarchiven sammelte und aufbewahrte. (T5) Veröff: RdW 1990,166
- 9 ObA 208/91
Entscheidungstext OGH 04.12.1991 9 ObA 208/91
Auch; Beisatz:
§ 48 ASGG (T6) Veröff; RdW 1992,249
- 9 ObA 236/92
Vgl auch; Beisatz: Abwehr der Folgen pflichtwidrigen Verhaltens des Vorgesetzten (Geschäftsführers) durch eigenes pflichtwidriges Verhalten bildet (hier) keinen Entlassungsgrund. (
§ 48 ASGG). (T7)
- 8 ObA 337/94
Beisatz: Hier: Unrichtige Verrechnung von Tagesgeldern. (T8)
- 9 ObA 106/95
Entscheidungstext OGH 13.09.1995 9 ObA 106/95
Beis wie T6
- 8 ObA 209/96
Auch; Beisatz: Dieser strengere Maßstab rechtfertigt es, solchen Verfehlungen ein erhöhtes Gewicht bei der Prüfung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist zu geben (vgl Arb 9431 = EvBl 1976/128, 241 = ZAS 1978/7, 50). (T9); Beis wie T6; Beisatz: Hier: Technischer Leiter eines Krankenhauses, der daneben erlaubterweise ein technisches Büro für Elektrotechnik und Sicherheitstechnik sowie ein konzessioniertes Gewerbe für Elektroinstallation der Oberstufe betreibt, der als Subunternehmer eines für das Krankenhaus tätigen Unternehmens bei einem Auftrag, den er selbst ausgeschrieben und zu überwachen hatte, tätig wird. (T10)
- 8 ObA 2235/96a
Entscheidungstext OGH 29.08.1996 8 ObA 2235/96a
Beis wie T6
- 8 ObA 3/97t
Beis wie T9
- 8 ObA 29/97s
- 9 ObA 141/97v
- 9 ObA 213/97g
Auch; Beisatz: Hier: Außendienstmitarbeiter. (T11)
- 8 ObA 195/97b
Beisatz: Hier: In den Bereichen des Einkaufs beziehungsweise der Auftragsvergabe ist wegen der in diesem Bereich bewegten, oftmals sehr großen Geldbeträge die Bereitschaft der am Zustandekommen des Geschäftes interessierten Dritten, einen erfolgreichen Abschluss entsprechend zu honorieren sehr groß. Dagegen spricht das hohe Interesse des Dienstgebers an einer nicht durch geheime Geldflüsse an einzelne Angestellte beeinträchtigten Geschäftstätigkeit. (T12)
- 8 ObA 380/97h
Auch; Beisatz: Leiter der EDV-Abteilung - gehobene Position. (T13)
- 9 ObA 238/98k
Auch
- 9 ObA 267/98z
Vgl auch; Beisatz: Hier: Vorsitzender des gemeinsamen Arbeiterbetriebsrat und Angestelltenbetriebsrats, dem eine Vorbildfunktion zukommt. (T14)
- 9 ObA 60/99k
Beisatz: Hier: Geschäftsführer der österreichischen Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns. (T15)
- 9 ObA 118/00v
Vgl auch; Beis wie T11
- 8 ObA 109/00p
Beis wie T8
- 9 ObA 217/00b
- 9 ObA 76/01v
Beisatz: Auch fahrlässiges Verhalten kann zum Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers führen. (T16); Beisatz: Geschäftsführer einer GesmbH. (T17)
- 9 ObA 117/01y
Auch; Beisatz: Hier: Aufgrund der Eigenart seiner Tätigkeit als Geschäftsführer nur schwer kontrollierbarer Arbeitnehmer. (T18)
- 8 ObA 49/01s
Beisatz: Hier: Personalchef, der sich vor Arbeitnehmer über Arbeitgeber äußert: "Sollen sie halt in Konkurs gehen, ist mir doch egal". (T19)
- 8 ObA 283/01b
- 8 ObA 108/01t
- 8 ObA 12/02a
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Vertrauensunwürdigkeit bei strafgerichtlicher Verurteilung wegen Veruntreuung und Untreue im Zusammenhang mit einer im Rahmen einer vom Arbeitgeber bewilligten Nebenbeschäftigung durchgeführten Liegenschaftstransaktion. (T20)
- 9 ObA 130/02m
- 9 ObA 241/02k
Beisatz: Hier: Leiterin eines kleinen Postamts. (T21)
- 8 ObA 94/06s
Auch; Beisatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist an das Verhalten von Arbeitnehmern in leitender Position ein strengerer Maßstab anzulegen. (T22)
- 8 ObA 84/06w
Beisatz: Hier: Amtsleiter, der die höchste nicht politische Funktion in der Gemeinde innehatte. (T23)
- 8 ObA 17/07v
Auch
- 9 ObA 50/07d
- 8 ObA 52/07s
Auch; Beisatz: Hier: Kläger als Geschäftsführer des Fachverbands der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs ließ sich Reisekosten, die die Beklagte bereits bezahlt hatte, nochmals (unberechtigt) von einem besonderen, vom Fachverband verwalteten Konto, ausbezahlen. (T24)
- 8 ObA 35/08t
Auch; Beis wie T23
- 8 ObA 46/09m
Auch; Beis wie T22; Beisatz: Hier: Verstoß gegen Informationspflichten durch ein (beim Verein angestelltes) leitendes Vereinsorgan. (T25)
- 9 ObA 11/11z
- 9 ObA 35/12f
Entscheidungstext OGH 29.05.2012 9 ObA 35/12f
Auch; Beisatz: Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum mit unterstelltem Mitarbeiter. (T26)
- 8 ObA 87/13x
Entscheidungstext OGH 27.02.2014 8 ObA 87/13x
- 9 ObA 62/15f
Entscheidungstext OGH 29.07.2015 9 ObA 62/15f
Auch
- 9 ObA 68/17s
Auch; Beis wie T22
- 9 ObA 118/17v
Auch; Beis wie T22
- 8 ObA 1/18g
Auch; Beis wie T22