Norm
EO §391 Abs2 VARechtssatz
Der Umstand, daß die Klage nicht rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingebracht wurde, bildet einen Sachverhalt, der zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung führen muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005655Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015