Norm
ABGB §1295 Ia5Rechtssatz
Sieht der Gesetzgeber eine Legalzession ausdrücklich vor, dann kommt der Gesichtspunkt einer Minderung oder Aufhebung der Ersatzpflicht des Schädigers zufolge einer Vorteilsausgleichung nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030384Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.11.2012