Norm
ABGB §914 IRechtssatz
Die Frage, ob die Äußerung einer Partei überhaupt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung darstellt, ist nach objektiven Maßstäben und nicht nach ihrem inneren Willen zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017827Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015