Norm
AngG §27 Z1 E1Rechtssatz
Das Vertrauen kann bei wiederholten Verfehlungen auch schrittweise verloren gehen. Es kann ein einer nur einmaligen Verfehlung insbesonders dann erhalten bleiben, wenn der Angestellte längere Zeit hindurch das ihm von seinem Arbeitgeber entgegengebrachte Vertrauen stets gerechtfertigt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0029538Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2017