RS OGH 1978/2/21 4Ob502/78, 1Ob51/82, 1Ob5/94, 1Ob32/95, 3Ob101/06h, 3Ob127/06g, 2Ob138/08w, 1Ob108/

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Veröffentlicht am 21.02.1978
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Norm

EO §382 I

Rechtssatz

Da die Sicherungsmittel in der EO nur beispielsweise aufgezählt sind, können zur Sicherung des Anspruches auch andere Anordnungen als die in der EO genannten getroffen werden; die Sicherungsmittel müssen sich nach der Beschaffenheit des im Einzelfall zu erreichenden Zweckes richten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0004873

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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