RS OGH 1978/2/21 5Ob2/78, 5Ob41/87, 5Ob96/87

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Veröffentlicht am 21.02.1978
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Norm

AußStrG §16 BIII2g
VermG §12

Rechtssatz

Liegt die in § 12 VermG geforderte Antragstellung des Eigentümers oder im Falle der amtswegigen Einleitung des Vereinigungsverfahrens durch das Vermessungsamt die Zustimmung des Eigentümers nicht vor, dann darf das Grundbuchsgericht die Vereingigung durch Anordnung der Verbücherung des Anmeldungsbogens nicht vollziehen. Eine dennoch angeordnete Verbücherung des Anmeldebogens ist offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0087840

Dokumentnummer

JJR_19780221_OGH0002_0050OB00002_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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