Norm
ZPO §502 Abs3 De1Rechtssatz
Das Begehren auf Nichtigerklärung verschiedener Gesellschafterbeschlüsse im Sinne des § 41 GmbHG, aus verschiedenen Gründen, die nicht in gleicher Weise alle angefochtenen Gesellschafterbeschlüsse betreffen, bezieht sich auf verschiedene Klagsansprüche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0042928Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2017