Norm
StVO §7 Abs1 IaRechtssatz
In der beim Zufahren zu den Tanksäulen mangels anderslautender Verkehrszeichen eingehaltenen Fahrlinie zur linken Seite der Tanksäule kann weder ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, noch ein unvorsichtiges Zufahren zum linken Fahrbahnrand erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0073298Dokumentnummer
JJR_19780228_OGH0002_0080OB00026_7800000_001