- 1 Ob 520/78
Veröff: JBl 1979,201 = SZ 51/26
- 1 Ob 639/78
Entscheidungstext OGH 07.06.1978 1 Ob 639/78
Veröff: ZVR 1979/74 S 81 = EvBl 1979/1 S 16 = JBl 1979,433
- 1 Ob 522/79
nur: Vom Vertragspartner wird ein entsprechendes Maß Aufmerksamkeit, Überlegung und Rücksichtnahme, kurz Sorgfalt, nicht nur bei Erbringung der Hauptleistung verlangt, sondern auch bei jedem weiteren Verhalten, das mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses in einem mehr oder minder engen Zusammenhang steht. (T1) Veröff: SZ 52/15
- 6 Ob 747/79
Entscheidungstext OGH 28.11.1979 6 Ob 747/79
Beisatz: Benützung eines Eislaufplatzes. (T2)
- 5 Ob 662/80
Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 662/80
nur T1
- 4 Ob 558/81
nur T1; Veröff: SZ 54/179 = RZ 1982/49 S 194
- 5 Ob 565/81
Entscheidungstext OGH 09.02.1982 5 Ob 565/81
- 1 Ob 662/83
Entscheidungstext OGH 29.06.1983 1 Ob 662/83
nur: Vom Vertragspartner wird ein entsprechendes Maß Aufmerksamkeit, Überlegung und Rücksichtnahme, kurz Sorgfalt, nicht nur bei Erbringung der Hauptleistung verlangt, sondern auch bei jedem weiteren Verhalten, das mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses in einem mehr oder minder engen Zusammenhang steht. Durch den rechtsgeschäftlichen Kontakt und den Vertragsschluß wird nämlich die Einflußmöglichkeit jedes Teils auf die Sphäre des anderen verstärkt. Dieser Erhöhung der Gefährdung entspricht ein erhöhtes Schutzbedürfnis. (T3) Veröff: RdW 1984,12
- 8 Ob 130/83
Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 130/83
nur T1
- 1 Ob 603/84
Entscheidungstext OGH 27.06.1984 1 Ob 603/84
nur T1
- 2 Ob 64/84
Entscheidungstext OGH 27.11.1984 2 Ob 64/84
nur T3
- 2 Ob 637/84
Entscheidungstext OGH 18.12.1984 2 Ob 637/84
Auch; Veröff: ZVR 1985/145 S 276
- 1 Ob 600/86
Auch; Veröff: JBl 1987,102 = SZ 59/159
- 1 Ob 43/86
nur T1
- 3 Ob 501/87
Auch; Veröff: JBl 1989,105
- 8 Ob 676/88
Beisatz: Hier: Der Generalimporteur eines Rasenmähers darf sich ohne gewissenhafte Prüfung auch des neuesten Modells nicht darauf verlassen, daß die vom Produzenten vor Jahren gegebene Zusicherung, alle Rasenmäher seien technisch überprüft, auch für dieses Modell zutrifft. (T4) Veröff: WBl 1989,129
- 2 Ob 603/89
Veröff: JBl 1991,457
- 1 Ob 38/89
- 7 Ob 636/91
Veröff: JBl 1992,593
- 1 Ob 626/94
Vgl; nur T1; Beisatz: Die Übergabe einer Löschungserklärung an die Liegenschaftseigentümerin erhielt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Nebenverpflichtung, den Pfandgläubiger bei der Löschung des Pfandrechtes vor jedem Schaden zu bewahren. (T5)
- 1 Ob 152/02p
Beisatz: Überdies beansprucht jeder den anderen Teil in Verfolgung seiner eigenen Interessen, sodass ihm auch erhöhte Sorgfaltspflichten zumutbar sind. (T6); Veröff: SZ 2003/49
- 1 Ob 124/05z
nur T1
- 2 Ob 38/17b
Veröff: SZ 2017/117
- 9 Ob 2/18m
- 5 Ob 103/19m
nur T1; Beisatz: Ein sorgfältiger Vermieter wird in Wahrnehmung der Interessen seines Mieters eine bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt erkennbare Verjährung geltend machen. (T7); Veröff: SZ 2019/108