RS OGH 1978/3/14 4Ob162/77, 4Ob16/79, 4Ob59/85, 9ObA104/87 (9ObA105/87, 9ObA106/87), 9ObA195/87, 9Ob

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Veröffentlicht am 14.03.1978
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Norm

AngG §27 Z4 E4d
ZPO §503 E4c3

Rechtssatz

Die Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund, der das Entlassungsrecht des Arbeitgebers wegen des ansonsten pflichtwidrigen Fernbleibens des Angestellten von der Arbeit aufhebt, trifft den Angestellten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, rechtmäßiger Hinderungsgrund, Unterlassen, Dienstleistung, Unterlassung, Dienstverweigerung, Prozeß, Pflichtenvernachlässigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0029534

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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