Norm
StVO §12 Abs1 1Rechtssatz
Ein Fahrzeuglenker braucht mit dem Ausnahmefall des Befahrens der Einbahnstraße in der Gegenrichtung durch ein Einsatzfahrzeug nicht zu rechnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0073987Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010