RS OGH 1978/3/16 7Ob9/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1978
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Norm

AFB Art19
VersVG §11
VersVG §64

Rechtssatz

Wird das Sachverständigenverfahren nach dem AFB auch nur zur Feststellung der Höhe eines Teiles der Entschädigung begehrt, so tritt trotzdem die Fälligkeit der gesamten Geldleistung des Versicherers erst mit der Beendigung oder dem endgültigen Scheitern des Sachverständigenverfahrens ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080310

Dokumentnummer

JJR_19780316_OGH0002_0070OB00009_7800000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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