Norm
AFB Art19Rechtssatz
Wird das Sachverständigenverfahren nach dem AFB auch nur zur Feststellung der Höhe eines Teiles der Entschädigung begehrt, so tritt trotzdem die Fälligkeit der gesamten Geldleistung des Versicherers erst mit der Beendigung oder dem endgültigen Scheitern des Sachverständigenverfahrens ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080310Dokumentnummer
JJR_19780316_OGH0002_0070OB00009_7800000_005