Norm
ABGB §144Rechtssatz
Der Elternteil, dem die Pflege und Erziehung des Kindes übertragen wurde, muss diese keineswegs selbst besorgen, sondern kann sie auch anderen Personen überlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047941Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2020