RS OGH 1978/3/16 7Ob542/78 (7Ob543/78), 2Ob119/78, 2Ob136/78

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Veröffentlicht am 16.03.1978
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Norm

ZPO §182

Rechtssatz

Läßt ein mangelhaftes Beweisanerbieten den Schluß zu, daß die Partei die Beweislastverteilung verkennt, so muß der Richter darauf drängen, daß das Vorbringen vervollständigt werde. Zumindest muß er die seiner Meinung nach aufklärungsbedürftigen Umstände darlegen und im Zweifelsfall klarstellen, ob die Partei sich mit ihrem bisherigen Vorbringen begnügen will oder nicht.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 542/78
    Entscheidungstext OGH 16.03.1978 7 Ob 542/78
  • 2 Ob 119/78
    Entscheidungstext OGH 09.01.1979 2 Ob 119/78
    nur: Läßt ein mangelhaftes Beweisanerbieten den Schluß zu, daß die Partei die Beweislastverteilung verkennt, so muß der Richter darauf drängen, daß das Vorbringen vervollständigt werde. (T1)
  • 2 Ob 136/78
    Entscheidungstext OGH 30.01.1979 2 Ob 136/78
    nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0037270

Dokumentnummer

JJR_19780316_OGH0002_0070OB00542_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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