RS OGH 1978/3/16 7Ob9/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1978
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Norm

AFB Art17
VersVG §64

Rechtssatz

Wurden von den Parteien für ein vereinbartes Sachverständigenverfahren Formschriften festgelegt, so ist davon auszugehen, daß diese von den Parteien für wesentlich erachtet wurden; die Parteien können jedoch auch einem mit formellen Mängel behafteten Sachverständigenverfahren zustimmen (hier: Art 17 Abs 2 lit b AFB).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080457

Dokumentnummer

JJR_19780316_OGH0002_0070OB00009_7800000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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