Norm
ABGB §879 CIIbRechtssatz
Ausspielungen, bei denen die Entscheidung über Gewinn und Verlust mit Hilfe von mechanischen Vorrichtungen herbeigeführt wird, unterliegen zum Teil dem Glückspielmonopol des Bundes und können im übrigen durch LG geregelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0038367Dokumentnummer
JJR_19780317_OGH0002_0010OB00551_7800000_001