Norm
ABGB §608Rechtssatz
Bei der fideikommissarischen Substitution ist der Vorerbe Eigentümer des Nachlasses, doch ist sein Eigentum zeitlich beschränkt. Seine Rechtsstellung kommt der eines Fruchtnießers nahe. Bei einer Substitution auf den Überrest hingegen ist der Vorerbe von allen aus der Stellung eines Fruchtnießers sich ergebenden Beschränkungen seines Erbrecht befreit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012535Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022