Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Behauptet der Verpflichtete, dass er nach der Absicht der Parteien weniger oder etwas anderes zu leisten hatte als dies der Formulierung des zwischen ihnen abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs entspricht, so steht ihm nach Einleitung der Exekution bis zu deren Beendigung die Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0000656Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.02.2014