Norm
ABGB §1295 Ia3aRechtssatz
Der Schädiger muß beweisen, daß der Schaden ohne Übertretung einer Schutznorm in gleicher Weise eingetreten wäre und insbesonders auch die Unfallsfolgen gleich schwer gewesen wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022800Dokumentnummer
JJR_19780329_OGH0002_0080OB00038_7800000_001