Norm
ABGB §812 DRechtssatz
Das Verlassenschaftgericht hat über Antrag der Erben darüber zu entscheiden, ob die Gefährdung des Vermächtnisnehmers durch Sicherstellung behoben werden kann, bejahendenfalls den Erben eine angemessene Frist für die Sicherstellung zu setzen und erst nach deren fruchtlosem Ablauf über den Absonderungsantrag zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0013084Dokumentnummer
JJR_19780330_OGH0002_0060OB00584_7800000_001