Norm
ABGB §1480Rechtssatz
Bei einem Kontokorrentverhältnis müssen die Abrechnungen regelmäßig zu bestimmten Zeiten stattfinden. Unter "regelmäßigen" Zeitabschnitten können nur solche von gleicher Dauer verstanden werden. Von Regelmäßigkeit kann aber nicht gesprochen werden, wenn nicht in bestimmten, durch (ausdrückliche oder konkludente) Vereinbarung festgelegten Zeitabschnitten, sondern jeweils zu ungewissen Zeitpunkten abgerechnet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0034351Dokumentnummer
JJR_19780404_OGH0002_0030OB00518_7700000_006