RS OGH 1978/4/4 11Os25/78, 12Os11/80, 10Os24/79, 12Os1/98 (12Os2/98)

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Veröffentlicht am 04.04.1978
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Norm

StGB §164

Rechtssatz

Alle Verhehlungshandlungen eines und desselben Täters sind ohne Rücksicht auf die verschiedenen Begehungsphasen und den dabei vorkommenden Vorsatzarten nur ein einziges Delikt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0094937

Dokumentnummer

JJR_19780404_OGH0002_0110OS00025_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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