RS OGH 1978/4/6 13Os4/78, 9Os50/81, 10Os79/81, 12Os168/81, 11Os6/83, 11Os105/83, 9Os108/83, 12Os90/8

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Veröffentlicht am 06.04.1978
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Norm

StGB §15 B1

Rechtssatz

Strafbarer Versuch beginnt, wenn das Täterverhalten mit der geplanten Tat schon in einem derart sinnfälligen Zusammenhang steht, dass es direkt auf sie ausgerichtet ist und nach den Zielvorstellungen des Täters in unmittelbarer Folge in die Ausführung übergehen soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089871

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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