Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Auch ein stillgelegtes Unternehmen kann den Gegenstand eines Pachtvertrages bilden, wenn nach den Umständen nicht von einer dauernden Stillegung gesprochen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020528Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2016