RS OGH 1978/4/18 3Ob45/78

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Veröffentlicht am 18.04.1978
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Norm

EO §151 Abs3
KO §119 Abs2 Z3 B

Rechtssatz

Die Vorschrift § 151 Abs 3 EO, wonach der Verkauf der Liegenschaft nicht stattfinden darf, wenn im Versteigerungstermin weniger geboten wird, als das geringste Gebot beträgt, ist auf die kridamäßige Versteigerung einer Liegenschaft unanwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0003107

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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