RS OGH 1978/4/18 5Ob549/78

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Veröffentlicht am 18.04.1978
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Norm

ZPO §503 Z4 E4c11

Rechtssatz

Unüberprüfbare Tatsachenfeststellung, ob für die Bildung des Vertragswillens des Verkäufers hinsichtlich des Kaufpreises eines Hauses auch der Erhaltungszustand des Hauses oder nur die vom Käufer angesammelten Ersparnisse und das wohlwollende Entgegenkommen des Verkäufers zu seiner geschiedenen Frau und deren Verwandten maßgeblich waren.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 549/78
    Entscheidungstext OGH 18.04.1978 5 Ob 549/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0043410

Dokumentnummer

JJR_19780418_OGH0002_0050OB00549_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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