Norm
AußStrG §16 BIII2gRechtssatz
Die Vorschriften des LiegTeilG über die Wertermittlung sind keine mit der Sanktion sonstiger Nichtigkeit bedrohte Verfahrensvorschriften, vielmehr ist die Wertermittlung nach § 18 leg cit eine Beweisfrage und Ermessungsfrage, weshalb ein allfälliger Verstoß dagegen nicht nach § 16 AußStrG geltend gemacht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0087868Dokumentnummer
JJR_19780418_OGH0002_0050OB00009_7800000_001