Norm
ABGB §1295 Ia3bRechtssatz
Für die Begründung des Anspruches auf Geldleistungen ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewissheit gleichgestellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0038112Dokumentnummer
JJR_19780418_OGH0002_0030OB00564_7700000_001