RS OGH 1978/4/19 10Os22/78

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Veröffentlicht am 19.04.1978
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Norm

StGB §70

Rechtssatz

Nicht nur dem absoluten Wert der im Einzelfall schon erbeuteten Beträge, sondern auch den zukünftig erwarteten und deren Relation zum sonstigen Tätereinkommen (hier: bloße Lehrlingsentschädigung) kommt im Rahmen der Gewerbsmäßigkeit Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0092561

Dokumentnummer

JJR_19780419_OGH0002_0100OS00022_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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