Norm
ABGB §535Rechtssatz
Der Gegensatz zwischen Vermächtnis und Erbeinsetzung ist nur ein inhaltlicher; die Form der Vermächtnisanordnung ist die gleiche wie bei der Erbeinsetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012249Dokumentnummer
JJR_19780420_OGH0002_0070OB00563_7800000_001