Norm
HVG §6 IDRechtssatz
Die Dauer der zeitlichen Bindung des Auftraggebers an den vertraglich übernommenen Widerrufsverzicht unterliegt den von der Verkehrssitte und dem billigen Ermessen in angemessener Weise für den Einzelfall nach den besonderen Umständen gebotenen Grenzen, deren Überschreitung jedoch nicht die Unwirksamkeit des Auftrages, sondern bloß die zeitgerechte Beendigung der Bindung des Auftraggebers zur Folge hat (Hier: Berechtigter Widerruf wegen Verlust des Vertrauensverhältnisses wegen Unverlässigkeit und Unhöflichkeit des Vermittlers).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0062792Dokumentnummer
JJR_19780425_OGH0002_0050OB00553_7800000_001