Norm
StGB §11 ARechtssatz
Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit (Zurechnungsunfähigkeit) als Rechtsfrage ist vom Gericht mit Hilfe von Sachverständigen zu lösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089683Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019