Norm
ABGB §1491Rechtssatz
Der Rechtsverlust tritt bei einer Präklusivfrist auch dann ein, wenn die Geltendmachung des Rechtes während ihrer Laufzeit unverschuldet unterbleiben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0034591Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022