Norm
VersVG §156 Abs3Rechtssatz
Bei der Aufteilung im Sinne des § 156 Abs 3 VersVG muss der Verdienstentgang als Rentenschaden (im "technischen" Sinn) behandelt werden, und zwar sowohl bezüglich bereits geleisteter Zahlungen als auch bezüglich noch zu leistender Renten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080814Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012