Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Berufung auf den Ablauf einer Ausschlussfrist liegt nicht schon dann vor, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde. Erforderlich ist vielmehr ein solches Verhalten des Anspruchsgegners, durch das der Anspruchsberechtigte veranlasst wurde, seine Forderung nicht fristgerecht geltend zu machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
replicatio doliEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016824Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2022