RS OGH 1978/5/11 7Ob26/78, 1Ob510/85, 1Ob542/90, 1Ob154/99z, 4Ob285/01t, 7Ob124/17m

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Veröffentlicht am 11.05.1978
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Norm

ABGB §879 BIIo
ABGB §1491
ABGB §1502

Rechtssatz

Der durch den Ablauf einer Präklusivfrist Begünstigte muß die Ausübung des Rechtes auch nach verstrichener Frist noch zulassen oder das bereits erloschene Recht als bestehend hinnehmen, wenn seine Berufung auf diese Ausschlußfrist gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016788

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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