RS OGH 1978/5/11 7Ob28/78, 5Ob644/79, 5Ob742/79, 7Ob791/81, 3Ob648/81, 5Ob570/82, 5Ob598/82 (5Ob599/

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Veröffentlicht am 11.05.1978
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Norm

ZPO §503 Z2 C3c

Rechtssatz

Die Entscheidung des Berufungsgerichtes über eine Beweisrüge ist mangelfrei, wenn es sich mit dieser überhaupt befasst, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes überprüft und nachvollziehbare Überlegungen über die Beweiswürdigung anstellt und in seinem Urteil festhält.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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