Norm
StGB §15 DRechtssatz
Tauglicher Betrugsversuch durch Erstattung einer unrichtigen Schadensmeldung, nach der die Versicherung einen ihr zustehenden Regreßanspruch zwar nicht unbedingt verlieren würde, weil sie auch darnach einen Regreßanspruch geltend machen könnte (hier: Unrichtig behaupteter Fahrzeugdiebstahl, der laut Schadensmeldung auf ein unversperrtes Abstellen des Kraftfahrzeug zurückgegangen sein soll), im Kulanzwege aber möglicherweise darauf verzichten würde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0090087Dokumentnummer
JJR_19780517_OGH0002_0100OS00043_7800000_001