Norm
StGB §297 Abs2Rechtssatz
Die Gefahr behördlicher Verfolgung ist nicht beseitigt, wenn trotz Widerrufs der Verleumdung Strafantrag gestellt wird, dann aber letztlich ein Freispruch erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096875Dokumentnummer
JJR_19780517_OGH0002_0100OS00053_7800000_002