RS OGH 1978/5/17 8Ob35/78, 3Ob172/97h, 2Ob276/04h, 2Ob24/05a, 3Ob24/06k, 2Ob33/21y, 7Ob198/21z

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Veröffentlicht am 17.05.1978
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z6
ASVG §333 Abs1

Rechtssatz

Die Haftungsbegünstigung, bei der es entscheidend auf die Einordnung in den Betrieb ankommt, gilt auch dann, wenn den Unfall nicht ein auf Grund eines Arbeitsverhältnisses, Dienstverhältnisses oder Lehrverhältnisses Beschäftigter, sondern eine Person erlitten hat, die wie ein solcher Beschäftigter, wenn auch nur vorübergehend, tätig geworden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0085264

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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