RS OGH 1978/5/23 9Os34/78, 13Os175/78, 11Os17/82, 12Os107/82, 12Os101/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1978
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Norm

StGB §297

Rechtssatz

Strafrechtliche Irrelevanz einer bloßen "Übertreibung" oder Aggravation. (siehe auch JBl 1970,325)

Entscheidungstexte

  • 9 Os 34/78
    Entscheidungstext OGH 23.05.1978 9 Os 34/78
  • 13 Os 175/78
    Entscheidungstext OGH 22.01.1979 13 Os 175/78
    Auch
  • 11 Os 17/82
    Entscheidungstext OGH 21.04.1982 11 Os 17/82
    Beisatz: In der Anzeigeerstattung wegen Raubes statt eines wegen (vermuteten) Diebstahls unter Angabe eines anderen Tatorts liegt jedoch keine (bloße) Aggravation eines tatsächlichen Geschehens, sondern die verleumderische Darstellung einer Tat, die sich in Wirklichkeit nicht ereignet hat. (T1)
  • 12 Os 107/82
    Entscheidungstext OGH 02.12.1982 12 Os 107/82
    Vgl auch; Beisatz: Anders jedoch, wenn die Falschbezichtigung nicht bloß zusätzliche Teilakte eines einheitlichen deliktischen Geschehens, sondern eine davon verschiedene Tathandlung betrifft. (T2)
  • 12 Os 101/89
    Entscheidungstext OGH 24.08.1989 12 Os 101/89
    Vgl auch; Beisatz: Es genügt zur Tatbestandsverwirklichung, daß der Angeschuldigte einer schwerer verpönten Tat geziehen wird als der tatsächlich begangenen; es erfüllt allerdings den Tatbestand der Verleumdung nicht, wenn nur zusätzliche Belastungsmomente und Qualifikationsmomente erfunden werden. (T3) Veröff: SSt 60/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096554

Dokumentnummer

JJR_19780523_OGH0002_0090OS00034_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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