Norm
ABGB §943Rechtssatz
Der Anspruch auf Übertragung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft ist nur bescheinigt, wenn sowohl das Schenkungsversprechen als auch die wirkliche Übergabe der Liegenschaft glaubhaft gemacht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005325Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018