Norm
ABGB §164aRechtssatz
Hat ein Mann trotz positiver Kenntnis, nicht der Vater sein zu können, die Vaterschaft anerkannt, so kann dieses Anerkenntnis nur durch die Rechtskraft des Urteiles beseitigt werden, mit welcher auf Grund einer Klage der Staatsanwaltschaft die Vaterschaft eines anderen Mannes festgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048285Dokumentnummer
JJR_19780523_OGH0002_0030OB00593_7800000_003