RS OGH 1978/5/30 5Ob571/78

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Veröffentlicht am 30.05.1978
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Norm

ABGB §577
ABGB §602
ABGB §717
ABGB §870 A
ABGB §1249

Rechtssatz

Hat der Erblasser einen vermeintliche gültigen Erbvertrag wegen Irrtums angefochten, kann kein Zweifel bestehen, daß er diesen auch als Testament nicht mehr hätte gelten lassen wollen, wenn er mit der Möglichkeit einer derartigen Umdeutung gerechnet hätte.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 571/78
    Entscheidungstext OGH 30.05.1978 5 Ob 571/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012447

Dokumentnummer

JJR_19780530_OGH0002_0050OB00571_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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